Wenn wir von Methernitha sprechen, gilt es zu unterscheiden:
 


1.  Die christliche Vereinigung Methernitha: 

  • In ihr findet sich seit den frühen Fünfzigerjahren ein Freundeskreis zusammen, dessen Mitglieder  nach christlichen Grundsätzen leben und eine Selbstverpflichtung eingegangen sind, wonach sie sich von Alkohol, Tabak und Drogen enthalten wollen.
     
  • Sie sind nicht vereinsmässig organisiert, haben keinen "Guru", erheben keine Beiträge, treiben keine Werbung und veranstalten weder Versammlungen noch Kundgebungen.
     
  • Die Mitglieder des Freundeskreises haben ihren Wohnsitz an verschiedenen Orten in der Schweiz und im Ausland. Die Pflege der Kontakte untereinander liegt im individuellen Ermessen jedes einzelnen. Linden ist eine der Möglichkeiten, wo sie sich unregelmässig treffen. Einige Mitglieder des Freundeskreises haben in Linden eine Genossenschaft gegründet.


 

2.  Die Genossenschaft Methernitha:

  • Die Genossenschaft Methernitha ist seit 1960 im Schweizerischen Handelsregister als juristische Person eingetragen.
     
  • Die Organisation der Genossenschaft ist in eigenen Statuten festgelegt (siehe Links). Die Statuten entsprechen den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
     
  • Die Genossenschaft Methernitha ist eine Wohn- und Arbeitsgemeinschaft mit demokratischen Grundregeln. Die Hauptversammlung wählt eine Verwaltung  aus ihren eigenen Reihen für die administrativen Belange.
     
  • Die Genossenschaft zählt heute ungefähr 140 Mitglieder.
     
  • Die Genossenschaft ist ein soziales Modell, das den schönen alten Genossenschaftsgedanken in ihrem Kreise wieder zu neuem Leben erweckt hat nach dem Grundsatz: "Einer für alle und alle für einen !"
    Das Hauptziel der Genossenschaft ist die gemeinsame Erarbeitung der Mittel für den Lebensunterhalt.
     
  • Die Genossenschaft ist überkonfessionell.
    Jedes Mitglied ist frei in der Ausübung seines  Glaubens. Es gibt auch Mitglieder, die einer der schweizerischen Landeskirchen angehören.
     
  • Die Mitglieder der Methernitha sind in allen Entscheidungen und Handlungen ihrem eigenen Gewissen verpflichtet.
     
  • Mitglied der Genossenschaft kann jeder werden, der die Statuten der Genossenschaft anerkennt und bereit ist, sein Bestes zur Erreichung der Genossenschaftsziele beizutragen.
    Die Mitglieder können die Genossenschaft jederzeit verlassen.
     
  • Jedes Mitglied hat seine Wohnräume nach seinen  eigenen Wünschen eingerichtet. Jede Person hat ein Telefon und einen Fernsehapparat.  Regelmässig werden Sendungen aus dem eigenen Studio übertragen.
     
  • Für die Verpflegung steht eine gut eingerichtete Zentralküche zur Verfügung sowie mehrere Essräume.
     
  • Die Wäsche wird in zwei gemeinsamen Wäschereien und Nähstuben besorgt.
     
  • Im Krankheitsfalle und bei Altersbeschwerden steht ein staatlich anerkanntes Pflegeheim mit geschultem Personal zur Verfügung.
     
  • Das von den Genossenschaftern Erarbeitete dient dem Unterhalt der Genossenschaft sowie dem Lebensunterhalt ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kommt auf für Sozialleistungen und  für Steuern, ebenso für die Löhne, die in Form von Sachleistungen ausbezahlt werden plus einem Taschengeld. Auch alle weiteren persönlichen Auslagen werden aus der Genossenschaftskasse bestritten.
     
  • Für die Kinder der Genossenschafter steht eine eigene Schule zur Verfügung mit einem patentierten Lehrer. Die Schule ist staatlich anerkannt und wird regelmässig von einem  Schulinspektor kontrolliert. Wer sich weiter ausbilden will, besucht anschliessend Schulen nach seiner Wahl.
     
  • Die Freizeit wird individuell genutzt. Werkstätten und Bastelräume stehen für Freizeitarbeiten  zur Verfügung. Für Ausflüge und Reisen stehen mehrere Autos für den Allgemeingebrauch zur Verfügung. Mehrere Mitglieder besitzen auch ein eigenes Auto. Die Genossenschaft hat eigene Ferienhäuser. Wer jedoch hier allein die Stille sucht, kann diese im Moospark finden.
     
  • Die Genossenschaft stellt ihren Mitgliedern sowie den Mitgliedern ihres Freundeskreises ein Vereinshaus zur Verfügung. Das Vereinshaus dient Zusammenkünften ideellen Charakters. Es ist zugleich eine Art Archiv der Gemeinschaftsgeschichte.
     
  • Die Mitglieder der Genossenschaft stellen sich gemeinsam den wechselnden Forderungen und Herausforderungen der heutigen Zeit. Sie nehmen teil an den Gegenwartsproblemen und versuchen auf ihre Weise einerseits eigene Lösungen für sich und die Genossenschaft zu finden, und andrerseits zu Problemlösungen allgemein beizutragen. Als Beispiel sei auf die vorbildliche zentrale Holzschnitzel-Heizanlage hingewiesen, die von den Mitgliedern selbst gebaut und eingerichtet wurde. Die Mitglieder nehmen ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahr. Sie bezahlen regelmässig Steuern, sie leisten Militärdienst, sie beteiligen sich am Zivilschutz und an der Feuerwehr. Das politische Interesse ist Sache jedes einzelnen.
     
  • Die Genossenschaft versteht sich als Grossfamilie innerhalb der Gesellschaft. Die Mitglieder verstehen sich als freie Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft und fühlen sich deren freiheitlicher Verfassung verbunden und verpflichtet.


 

Methernitha ist etwas Ausser-Gewöhnliches. Die Evolution der menschlichen Gesellschaft hat immer wieder wertvolle Impulse empfangen von Gruppen und Individuen, die ausserhalb der etablierten Normen das Wagnis des Andersseins auf sich nahmen. Die Gesellschaft erblickt darin zu Unrecht eine Bedrohung. Sie glaubt, sich dagegen wehren zu müssen, indem sie immer wieder solche Gruppierungen oder Personen mittels verdrehter Halbwahrheiten und Unwahrheiten an den Pranger stellt und sie als Sekten bezeichnet. Dieser Begriff ist diskriminierend und trifft selten die Wahrheit, denn wie bei allen globalisierenden Urteilen der Gesellschaft wissen die wenigsten genau, was sie eigentlich sagen. Diese Unwissenheit und die Bereitschaft, über Minderheiten den Stab zu brechen, benutzen gewisse Interessenkreise immer wieder sehr geschickt zu ihrem eigenen Vorteil.


 

Pfarrer Donald Hasler, Theologischer Beauftragter der Evang.-Reformierten Landeskirche Bern-Jura, hat zuhanden des Synodalrates ein Gutachten über Methernitha erstellt (vollumfängliches Gutachten : siehe Link am Ende des Berichts).
Darin schreibt er unter anderem:

  • Die Gemeinschaft Methernitha ist nicht als Sekte oder Sondergruppe zu betrachten. Ihr fehlen die drei wesentlichen Merkmale einer Sondergruppe (Offenbarungsquelle neben der Heiligen Schrift, totalitäre Struktur, Ausschliesslichkeitsanspruch). Sie stützt sich kaum auf ausserbiblische Offenbarungsquellen. Sie hat zur Zeit keine totalitäre Grundstruktur, was sie in ihrer Gründerzeit wohl aufwies. Sie erhebt keinen Ausschliesslichkeitsanspruch in der Art der Zeugen Jehovas, d.h. sie akzeptiert auch die Art anderer Glaubensrichtungen und Kirchen.
     
  • Es gibt im Gegensatz zu allen sektenähnlichen Gemeinschaften und Sondergruppen keine einheitliche Lehre.

Pfarrer Eduard Gerber, ein gründlicher Kenner religiöser Sondergruppen, der die Methernitha aus eigener Anschauung kennt, schreibt über dieses Gutachten:
"Ich finde es ausgewogen und der Sache gerecht".


 

In einem Attest der Gemeinde Linden aus dem Jahre 1993, unterzeichnet vom Gemeindepräsidenten und der Gemeindeschreiberin, steht über Methernitha folgendes:

  • "Die Wohngemeinschaft Methernitha fällt in unserer Gemeinde keineswegs negativ auf. Die Bewohner/innen der Methernitha haben gute Beziehungen zur Gemeinde. Sie wohnen in eigenen Häusern und arbeiten auch innerhalb ihrer Wohngemeinschaft. Ihre Arbeiten sind von hoher Qualität und zum Teil weltweit bekannt. Bewegen können sich die Anhänger dieser Gemeinschaft frei; sie sind nicht etwa durch einen Zaun oder eine Mauer von den übrigen Gemeindebewohnern abgetrennt.
    Die ca. 120 Teilnehmer der Wohngemeinschaft Methernitha, darunter auch Kinder, vertreten eine eigene Meinung und haben eine eigene Philosophie, die sie jedoch niemandem aufschwätzen.
    Hoch anzurechnen ist der Wohngemeinschaft Methernitha auch, dass ihre Anhänger im Alter betreut und wenn nötig bis zu ihrem Tod gepflegt werden."

 
 



 

 

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